 |
 |
 |
 |
|
Sendeunterlagen:
|
|
|
|
Audio-CD oder DAT Kasette mit folgenden Angaben:
|
|
|
- Länge des Spots in Sekunden
- Kundenname
- Produkt
- Textmanuskript
|
|
|
GEMA - Angaben:
|
|
|
- Komponist
- Produzent
- Musikdauer in Sekunden
- ggf. Titel
|
|
|
|
(Fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA - Pflichtige Musik. Für die Folgen fehlender, falscher oder unvollständiger GEMA
- Angaben haftet der Auftraggeber.)
|
|
|
|
Aufträge für Schaltungen und Sendefertige Unterlagen müssen mindestens 7 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin beim Sender
eingegangen sein. Kurzfristige Aufträge nach Absprache.
|
|
|
|
Für die rechtzeitige und kostenlose Lieferung der Tonträger mit den o.g. Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei nicht
fristgerechter Anlieferung erfolgt volle Abrechnung. Die Gestaltungs- und Produktionskosten trägt der Auftraggeber.
|
|
|
|
Der Auftraggeber hat den Werbespott bei seiner ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und alle festgestellten
Mängel unverzüglich unter schriftlicher Angabe der genauen Bezeichnung und der erkannten Beanstandung bei Radio Erzgebirge anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so gilt
die Ausstrahlung als genehmigt.
|
|
|
|
Die Aufbewahrungung der Sendeunterlagen erfolgt bis zu 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung des Spots. Danach werden diese
Unterlagen gegebenenfalls vernichtet oder auf Verlangen an den Auftraggeber zurückgesendet.
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
Rechnung und Zahlungsweise:
|
|
|
Grundlage der Berechnung sämtlicher Aufträge ist die jeweils gültige Preisliste. Feiertage werden wie sonntags
berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
|
|
|
|
Sponsoring, Präsentation, Promotion und Events werden nicht rabattiert.
|
|
|
|
Rechnungen werden als Sammelrechnung für jeden Monta mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen erstellt. Rechnungsdatum ist
der Tag der ersten Ausstrahlung innerhalb des Monats.
|
|
|
|
Bei Zahlungsverzug ist der Sender berechtigt, die weitere Ausstrahlung von Werbespots zurückzustellen, ohne dass daraus
ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Bei Erstaufträgen oder mehrfachem Zahlungsverzug kann der Sender für neue Aufträge Vorkasse oder Lastschrifteinzugsverfahren verlangen.
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|
Geschäftsbedingungen:
|
|
|
|
Für alle Aufträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
|
|
|
Link zu den AGB´s
|
|
|